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In der Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates , den Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und in der Richtlinie 2009/28/EG wurden für verschiedene Arten Energie aus erneuerbaren Quellen Begriffsbestimmungen festgelegt. Die Rechtsvorschriften der Union für den Energiebinnenmarkt enthalten Begriffsbestimmungen für den Elektrizitätssektor im Allgemeinen. Im Interesse der Rechtssicherheit und der Klarheit ist es angebracht, diese Begriffsbestimmungen in dieser Richtlinie zu verwenden.
„erneuerbare Energie“ Energie aus erneuerbaren Quellen im Sinne des Artikels 2 Nummer 1 der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates…
„Energie aus erneuerbaren Quellen“ oder „erneuerbare Energie“ Energie aus erneuerbaren Quellen oder erneuerbare Energie im Sinne von Artikel 2 Nummer 1 der…
„Energiebinnenmarktvorschriften“: die Richtlinie (EU) 2019/944, die Richtlinie 2009/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates , die Verordnung (EU)…
„Energie aus erneuerbaren Quellen“ oder „erneuerbare Energie“ bezeichnet Energie aus erneuerbaren Quellen oder erneuerbare Energie im Sinne des Artikels 2…
„Energie aus erneuerbaren Quellen“ Energie aus erneuerbaren Quellen oder erneuerbare Energie im Sinne von Artikel 2 Nummer 31 der Richtlinie (EU) 2019/944.
Für die Berechnung des Anteils der Energie aus erneuerbaren Quellen werden die Methodik und die Begriffsbestimmungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1099/2008…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.