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Im Hinblick auf die Straffung der Finanzierungsmechanismen und die Minimierung des Verwaltungsaufwands im Zusammenhang mit ihrer Umsetzung sollten die betreffenden Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, ihren Anteil an den 10 % der umverteilten Zertifikate und der übergangsweisen kostenlosen Zuteilung für die Modernisierung des Energiesektors im Einklang mit den Bestimmungen des Modernisierungsfonds zu verwenden. Um die Berechenbarkeit und die Transparenz hinsichtlich der Mengen an Zertifikaten, die entweder für Versteigerungen oder für die übergangsweise kostenlose Zuteilung zur Verfügung stehen, und hinsichtlich der Vermögenswerte, die vom Modernisierungsfonds verwaltet werden, zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten die Kommission vor 2021 über ihre Absicht, ihre Mittel im Rahmen des Modernisierungsfonds zu erhöhen, unterrichten.
Verwendet ein Mitgliedstaat gemäß Artikel 10d Absatz 4 Zertifikate, die im Interesse der Solidarität, des Wachstums und des Verbunds in der Union gemäß Artikel…
Abweichend von Artikel 10c dürfen die betreffenden Mitgliedstaaten Anlagen gemäß dem genannten Artikel nur übergangsweise kostenlose Zertifikate für bis zum 31.…
Zur Förderung von Investitionen, die von den begünstigten Mitgliedstaaten zur Modernisierung der Energiesysteme und zur Verbesserung der Energieeffizienz…
Aus 2 % der Gesamtmenge der Zertifikate, die nach den Versteigerungsregeln und -modalitäten über die gemeinsame Auktionsplattform gemäß der Verordnung (EU) Nr.…
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom Oktober 2014 bestätigt, dass die Option einer kostenlosen Zuteilung an den Energiesektor bis 2030 weiter bestehen…
Das Versteigern von Zertifikaten bleibt die Regel, die kostenlose Zuteilung die Ausnahme. Die Folgenabschätzung der Kommission spezifiziert, dass der Anteil der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.