Gesetze
Gesetz wird geladen …
Nach den bisherigen Vorschriften für den Ausschluss kleiner Anlagen aus dem EU-EHS können ausgeschlossene Anlagen ausgeschlossen bleiben; es sollte ermöglicht werden, dass die Mitgliedstaaten ihre Verzeichnisse ausgeschlossener Anlagen aktualisieren, und Mitgliedstaaten, die diese Option bisher nicht in Anspruch genommen haben, sollten dies zu Beginn des jeweiligen Zuteilungszeitraums nachholen können. Gleichzeitig dürfen Mitgliedstaaten zur Vermeidung eines unnötigen Verwaltungsaufwands Anlagen vom EU-EHS ausschließen, die in jedem der drei Jahre vor Beginn jedes Zuteilungszeitraums weniger als 2 500 t CO2-Äquivalent emittiert haben, sowie für Reserve- oder Ersatzeinheiten, die weniger als 300 Stunden in jedem Jahr dieses Zeitraums von drei Jahren in Betrieb waren. Es sollte weiterhin möglich sein, zusätzliche Tätigkeiten und Gase in das System einzubeziehen, ohne dass diese als neue Marktteilnehmer gelten. Diese Möglichkeit, nach 2020 zusätzliche Tätigkeiten und Gase einzubeziehen, sollte die unionsweite Menge der Zertifikate im Rahmen des EU-EHS und die sich daraus ergebenden Beträge unberührt lassen.
Die Mitgliedstaaten können Anlagen, die der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaats in jedem der drei Jahre, die der Mitteilung gemäß Buchstabe a…
Für Anlagen, die im Zeitraum von 2008 bis 2012 nicht in das EU-EHS einbezogen waren, können im Hinblick auf die Festlegung der Emissionen in den drei Jahren,…
Alle drei Jahre werden in dem in Absatz 1 genannten Bericht auch die gleichwertigen Maßnahmen für kleine Anlagen, die vom EU-EHS ausgeschlossen sind, besonders…
Der folgende Artikel wird eingefügt: Optionaler Ausschluss von Anlagen mit Emissionen von weniger als 2 500 Tonnen (1) Die Mitgliedstaaten können Anlagen, die…
Soweit für Kleinanlagen, deren Emissionen einen Schwellenwert von 25 000 Tonnen CO2-Äquivalent/Jahr nicht überschreiten, gleichwertige Maßnahmen zur Reduzierung…
Anpassungen der Anzahl EU-EHS-Zertifikate für Treibhausgasemissionen aus Anlagen, die gemäß Artikel 27 der Richtlinie 2003/87/EG aus dem EU-EHS ausgeschlossen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.