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Mit dem Beschluss (EU) 2015/1814 wird eine Marktstabilitätsreserve für das EU-EHS angelegt, damit das Auktionsangebot flexibler und das System krisenfester wird. Dieser Beschluss regelt außerdem, dass Zertifikate, die neuen Markteilnehmern bis 2020 nicht zugeteilt wurden, sowie Zertifikate, die wegen Betriebseinstellungen und teilweisen Betriebseinstellungen nicht zugeteilt wurden, der Marktstabilitätsreserve zuzuschlagen sind.
Abweichend von Artikel 1 Absatz 5a des Beschlusses (EU) 2015/1814 werden bis zum 31. Dezember 2030 27 Mio. nicht zugeteilte Zertifikate in der…
Ein ordnungsgemäß funktionierendes, überarbeitetes und mit einem Marktstabilisierungsinstrument ausgestattetes EU-EHS ist ein wichtiges Mittel, mit dem die…
Zur Lösung dieses Problems und um das EU-EHS besser gegen Ungleichgewichte zwischen Angebot und Nachfrage zu wappnen, sodass es in einem geordneten Markt…
Darüber hinaus sollten an der Richtlinie 2003/87/EG zusätzlich zur Einrichtung der Reserve einige dadurch bedingte Änderungen vorgenommen werden, um die…
Es sollte eine einmalige Flexibilitätsmöglichkeit geschaffen werden, damit Mitgliedstaaten, deren nationale Reduktionsziele weit über sowohl dem…
Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung: „Zertifikate aus der Höchstmenge gemäß Absatz 5 dieses Artikels, die bis 2020 nicht kostenlos zugeteilt wurden, werden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.