Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Richtlinie 2003/87/EG sollte im Lichte der internationalen Entwicklungen und der Anstrengungen, die zur Verwirklichung der langfristigen Ziele des Übereinkommens von Paris unternommen werden, fortlaufend überprüft werden. Die Maßnahmen nach den Artikeln 10a und 10b der Richtlinie 2003/87/EG zur Unterstützung bestimmter energieintensiver Industrien, in denen es möglicherweise zur Verlagerung von CO2-Emissionen kommt, sollten im Lichte der Klimaschutzmaßnahmen in anderen führenden Wirtschaftsnationen ebenfalls fortlaufend überprüft werden. In diesem Zusammenhang kann bei der Überprüfung der Richtlinie 2003/87/EG erwogen werden, ob es angemessen ist, bestehende Maßnahmen zur Vermeidung der Verlagerung von CO2-Emissionen durch ein CO2-Grenzabgabensystem oder alternative Maßnahmen zu ersetzen, anzupassen oder zu ergänzen, sofern solche Maßnahmen vollständig mit den Bestimmungen der Welthandelsorganisation vereinbar sind, um die Importeure von Produkten, die in den in Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG bestimmten Sektoren oder Teilsektoren hergestellt werden, in das EU-EHS aufzunehmen. Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat im Zusammenhang mit jeder im Übereinkommen von Paris vereinbarten globalen Bestandsaufnahme, insbesondere im Hinblick auf die Notwendigkeit einer Verschärfung der Strategien und Maßnahmen der Union, einschließlich des EU-EHS, über die erforderlichen Treibhausgasemissionsreduktionen durch die Union und ihre Mitgliedstaaten berichten. Die Kommission sollte in der Lage sein dem Europäischen Parlament und dem Rat gegebenenfalls Vorschläge zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zu unterbreiten. Die Kommission sollte im Zuge ihrer regelmäßigen Berichterstattung nach der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates auch die Ergebnisse des unterstützenden Dialogs von 2018 im Rahmen des UNFCCC (Talanoa-Dialog) bewerten.
Die Maßnahmen nach den Artikeln 10a und 10b dieser Richtlinie zur Unterstützung bestimmter energieintensiver Industrien, bei denen es möglicherweise zu einer…
Das EU-EHS muss Anreize für ein emissionseffizientes Wachstum setzen, und die Wettbewerbsfähigkeit der Industriezweige der Union, bei denen die konkrete Gefahr…
Die Kommission sollte auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 15 der Richtlinie 2000/60/EG prüfen, ob Änderungen der bestehenden…
Absatz 6 erhält folgende Fassung: „(6) Die Mitgliedstaaten sollten zugunsten von Sektoren oder Teilsektoren, die aufgrund erheblicher indirekter Kosten, die…
Angesichts der Tatsache, dass die Begrenzung der Treibhausgasemissionen aus dem internationalen Luftverkehr einen wesentlichen Beitrag im Rahmen der…
Etwaige Anpassungen des Geltungsbereichs gemäß den Artikeln 11, 24, 24a und 27 der Richtlinie 2003/87/EG sollten mit einer entsprechenden Anpassung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.