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Die Richtlinie 2006/126/EG sollte nur insofern geändert werden, als ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Überarbeitung der Richtlinie 2003/59/EG und der Förderung des Einsatzes von Fahrzeugen mit alternativem Antrieb besteht. Eine eingehendere Analyse der Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 2006/126/EG, einschließlich der Abgrenzung zwischen bestimmten Fahrzeugklassen, erscheint wünschenswert und sollte in eine mögliche zukünftige Überarbeitung der Richtlinie 2006/126/EG einfließen.
Die Richtlinien 2003/59/EG und 2006/126/EG sollten daher entsprechend geändert werden —
Die Richtlinie 2006/126/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Die Richtlinie 2006/126/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Die Richtlinie 2006/126/EG sollte deshalb entsprechend geändert werden.
Die Richtlinie 2006/126/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Die Richtlinie 2006/126/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.