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Obwohl die Mitgliedstaaten weiterhin für die direkte Besteuerung zuständig sind, ist es angemessen, ausschließlich zum Zweck der eindeutigen Festlegung des Geltungsbereichs des Kennzeichens für Gestaltungen, bei denen grenzüberschreitende Transaktionen vorgenommen werden, die gemäß der Richtlinie 2011/16/EU für Intermediäre oder gegebenenfalls Steuerpflichtige meldepflichtig sein sollten und über die die zuständigen Behörden automatisch Informationen austauschen sollten, auf einen Körperschaftsteuersatz von null oder nahe null Bezug zu nehmen. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass aggressive grenzüberschreitende Steuerplanungsgestaltungen, die ausschließlich oder hauptsächlich dem Zweck dienen, einen steuerlichen Vorteil zu erlangen, der dem Ziel oder dem Zweck des geltenden Steuerrechts zuwider läuft, der allgemeinen Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch gemäß Artikel 6 der Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates unterliegen.
Um die Kosten und den Verwaltungsaufwand sowohl für die Steuerverwaltungen als auch für die Intermediäre so gering wie möglich zu halten und die Wirksamkeit…
Mehrere Mitgliedstaaten und Personen, die verpflichtet sind, den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten Informationen gemäß der Richtlinie 2011/16/EU zu…
Da die meldepflichtigen Gestaltungen eine grenzüberschreitende Dimension aufweisen sollten, wäre es wichtig, diese Informationen mit den Steuerbehörden anderer…
Da das oberste Ziel dieser Richtlinie im Hinblick auf die Meldung potenziell aggressiver grenzüberschreitender Steuerplanungsgestaltungen darin bestehen sollte,…
Die Richtlinie 2011/16/EU des Rates sieht einen verpflichtenden automatischen Austausch bestimmter Informationen zwischen den Mitgliedstaaten vor. Sie sieht…
Die Meldung potenziell aggressiver grenzüberschreitender Steuerplanungsgestaltungen kann die Bemühungen zur Schaffung einer gerechten Besteuerung im Binnenmarkt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.