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Die Installation von selbstregulierenden Einrichtungen in bestehenden Gebäuden zur separaten Regelung der Temperatur in jedem Raum oder, sofern gerechtfertigt, in einem bestimmten beheizten Bereich des Gebäudeteils, sollte in Betracht gezogen werden, sofern wirtschaftlich realisierbar, zum Beispiel wenn die Kosten weniger als 10 % der Gesamtkosten der ersetzten Wärmeerzeuger betragen.
Soweit die in Absatz 1 Satz 1 geforderte Ausstattung bei einem bestehenden Gebäude nicht vorhanden ist, muss der Eigentümer sie nachrüsten. Absatz 1 Satz 2 und…
Der Energieverbrauch von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten lässt sich verringern, indem bestehende, nicht eigentumsrechtlich geschützte, kostengünstige…
Bei neuen Gebäuden und Gebäuden, die einer größeren Renovierung unterzogen werden, sollten sich die Mitgliedstaaten für hocheffiziente alternative Systeme…
Von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage sind mindestens 50 vom Hundert, höchstens 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer…
Der Energieverbrauch von Luftheizungsprodukten, Kühlungsprodukten und Prozesskühlern mit hoher Betriebstemperatur könnte mithilfe vorhandener, nicht…
Festlegung von Regelungen zur Risikobegrenzung, um die Kapitalkosten für Projekte im Bereich der Wärme- und Kälteversorgung und der Abwärme- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.