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Mit Leitungsinfrastruktur werden die notwendigen Voraussetzungen für die rasche Einrichtung von Ladepunkten, falls und wo diese erforderlich sind, geschaffen. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass Elektromobilität auf ausgewogene und kosteneffiziente Weise ausgebaut wird. Insbesondere sollte bei einer größeren Renovierung in Bezug auf elektrische Infrastruktur eine entsprechende Leitungsinfrastruktur installiert werden. Bei der Umsetzung der Anforderungen zur Elektromobilität in den nationalen Rechtsvorschriften sollten die Mitgliedstaaten potenzielle unterschiedliche Voraussetzungen gebührend berücksichtigen, etwa das Eigentum an Gebäuden und den angrenzenden Parkplätzen, öffentliche Parkplätze, die von privaten Unternehmen betrieben werden, und Gebäude, die sowohl als Wohn- als auch als Nichtwohngebäude dienen.
mindestens jeder dritte Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet wird und
Mit einer leicht verfügbaren Infrastruktur werden die den einzelnen Eigentümern entstehenden Kosten für die Errichtung von Ladepunkten verringert, und es wird…
Bei der Anwendung der Anforderungen zur Elektromobilitätsinfrastruktur, die in den gemäß dieser Richtlinie vorgesehenen Änderungen der Richtlinie 2010/31/EU…
Bei der Festlegung ihrer Anforderungen zur Errichtung einer Mindestanzahl von Ladepunkten für alle Nichtwohngebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen, die ab…
In Kombination mit einem höheren Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien produzieren Elektrofahrzeuge weniger CO2-Emissionen, was zu einer besseren…
Allerdings kann es in bestimmten geografischen Gebieten mit spezifischen Benachteiligungen zu besonderen Schwierigkeiten bei der Erfüllung der Anforderungen zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.