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Damit die sachgemäße Auslegung und Umsetzung der Anforderungen in der Richtlinie 2008/98/EG erleichtert wird, sollten Leitlinien für diese Anforderungen ausgearbeitet und regelmäßig überprüft werden, und es sollte für einen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten sowie für einen Austausch über bewährte Verfahren im Zusammenhang mit der praktischen Umsetzung und Durchsetzung dieser Anforderungen gesorgt werden. Durch diese Leitlinien, den Informationsaustausch und den Austausch über bewährte Verfahren, in deren Rahmen Modellen der Kreislaufwirtschaft Rechnung getragen werden sollte, in denen beispielsweise ein Stoff oder ein Gegenstand ohne die Absicht, ihn zu beseitigen, von einem Besitzer auf einen anderen Besitzer übertragen wird, sollte in der Praxis unter anderem ein gemeinsames Verständnis und eine einheitliche Anwendung der Definitionen der Begriffe „Abfall“ und „beseitigen“ gefördert werden.
Es ist somit notwendig, die Richtlinie 2006/12/EG zu überarbeiten, um die Definition von Schlüsselbegriffen wie Abfall, Verwertung und Beseitigung zu klären,…
Um den Akteuren auf den Märkten für Sekundärrohstoffe mehr Sicherheit in Bezug auf den Abfall- bzw. Nichtabfall-Status von Stoffen oder Gegenständen zu bieten…
Die in der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Zielvorgaben für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling…
Es ist wichtig, dass die Kommission die in Anhang I der Richtlinie 2008/98/EG aufgeführten Beseitigungsverfahren überarbeitet, um sicherzustellen, dass die…
Die zuverlässige Übermittlung der Daten zur Abfallbewirtschaftung ist für eine effiziente Umsetzung und zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit der Daten und…
Für die Zwecke dieser Verordnung in Angelegenheiten im Zusammenhang mit Abfällen sollte die Kommission von dem durch die Richtlinie 2008/98/EG eingesetzten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.