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Zur Erhöhung der Transparenz und zur Förderung von Verhältnismäßigkeitsprüfungen, die sich auf vergleichbare Kriterien stützen, sollten die von den Mitgliedstaaten vorgelegten Informationen unbeschadet des Artikels 346 AEUV in der Datenbank der reglementierten Berufe leicht zugänglich sein, um anderen Mitgliedstaaten und betroffenen Dritten zu ermöglichen, der Kommission und dem betreffenden Mitgliedstaat Stellungnahmen zu übermitteln. Diese Stellungnahmen sollten von der Kommission in ihrem gemäß der Richtlinie 2005/36/EG erstellten zusammenfassenden Bericht gebührend berücksichtigt werden.
Die Gründe für die Beurteilung von Vorschriften, die nach dieser Richtlinie geprüft wurden und die der Kommission nach Artikel 59 Absatz 5 der Richtlinie…
Um die Transparenz zu erhöhen und den Mitgliedstaaten die Unterrichtung über Befreiungen, gleichwertigen Ersatz und zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zu…
Nach den positiven Erfahrungen mit der gegenseitigen Evaluierung im Rahmen der Richtlinie 2006/123/EG sollte ein ähnliches Evaluierungssystem in die Richtlinie…
Zum Zweck des Austauschs von Informationen über bewährte Verfahren sollten die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Austausch…
Angaben zu Gerichtsgebühren und Zahlungsmodalitäten sowie zu den Behörden oder Organisationen, die in den Mitgliedstaaten praktische Hilfestellung geben,…
Die nach diesem Gesetz als gerechtfertigt, notwendig und verhältnismäßig beurteilten Vorschriften sind einschließlich der Beurteilungsgründe von der für das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.