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Um einen fairen Ausgleich zwischen den Rechten des Schuldners und denen der Gläubiger sicherzustellen, sollte der Höchstzeitraum einer Aussetzung von Einzelvollstreckungsmaßnahmen höchstens bis zu vier Monate betragen. Für komplexe Restrukturierungen wird jedoch möglicherweise mehr Zeit benötigt. Die Mitgliedstaaten sollten bestimmen können, dass die Justiz- oder Verwaltungsbehörde die ursprüngliche Frist für die Aussetzung in diesen Fällen verlängern kann. Wenn die Justiz- oder Verwaltungsbehörde keine Entscheidung über die Verlängerung trifft, bevor die Aussetzung endet, sollte die Aussetzung mit Ablauf der Aussetzungsfrist enden. Im Interesse der Rechtssicherheit sollte die Gesamtdauer der Aussetzung auf zwölf Monate begrenzt werden. Die Mitgliedstaaten sollten eine unbefristete Aussetzung vorsehen können, wenn der Schuldner nach nationalem Recht insolvent wird. Die Mitgliedstaaten sollten entscheiden können, ob eine kurze zwischenzeitliche Aussetzung gelten, die bis zur Entscheidung einer Justiz- oder Verwaltungsbehörde über den Zugang zum präventiven Restrukturierungsrahmen angeordnet wird, auf die zeitlichen Fristen gemäß dieser Richtlinie anzurechnen sind.
Die Gesamtdauer der Aussetzung von Einzelvollstreckungsmaßnahmen darf einschließlich Verlängerungen und Erneuerungen zwölf Monate nicht überschreiten. Haben…
Ein Schuldner sollte eine entweder von einer Justiz- oder Verwaltungsbehörde gewährte oder aufgrund Gesetzes mögliche vorübergehende Aussetzung von…
Um zu gewährleisten, dass den Gläubigern kein unnötiger Nachteil entsteht, sollten die Mitgliedstaaten bestimmen, dass Justiz- oder Verwaltungsbehörden die…
Zum Schutz der finanziellen Interessen der Union sollten befristete Maßnahmen ergriffen werden, die dem bevollmächtigten Anweisungsbefugten die Aussetzung von…
Die Mitgliedstaaten sollten den Anwendungsbereich von in dieser Richtlinie vorgesehenen präventiven Restrukturierungsrahmen auf Fälle erstrecken können, in…
Zum Schutz der finanziellen Interessen der Union sollten Maßnahmen vorgesehen werden, die zeitlich befristet sind und es dem bevollmächtigten Anweisungsbefugten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.