Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mehrere verschiedene natürliche oder juristische Personen oder andere Organisationen können in der Praxis die Aufgaben und Zuständigkeiten eines Arbeitgebers wahrnehmen. Die Mitgliedstaaten sollten frei sein, die Personen näher zu bestimmen, die als ganz oder teilweise verantwortlich für die Erfüllung der den Arbeitgebern durch diese Richtlinie auferlegten Verpflichtungen gelten, solange alle diese Verpflichtungen erfüllt werden. Die Mitgliedstaaten sollten auch entscheiden können, dass diese Verpflichtungen teilweise oder ganz an eine natürliche oder juristische Person zu übertragen sind, die keine Partei des Arbeitsvertrags oder des Arbeitsverhältnisses ist.
Die Mitgliedstaaten können bestimmen, welche Personen für die Erfüllung der den Arbeitgebern durch diese Richtlinie auferlegten Verpflichtungen verantwortlich…
Die Mitgliedstaaten sollten für die Durchsetzung der vielfältigen Verpflichtungen gemäß dieser Richtlinie mehrere zuständige Behörden benennen können. Um die…
Den Mitgliedstaaten sollte es zudem nach wie vor freistehen, die Anwendung der Vorschriften dieser Richtlinie auf Verträge auszudehnen, die vom…
Es ist Sache der Mitgliedstaaten, die Vorgehensweise für die Zuweisung von Verantwortlichkeiten an die Betreiber von Anlagen zu bestimmen, sofern die Einhaltung…
Den Mitgliedstaaten sollte es zudem nach wie vor freistehen, die Anwendung der Vorschriften dieser Richtlinie auf Verträge auszudehnen, die vom…
Juristische Personen können auch für die in dieser Richtlinie erwähnten Straftaten haftbar gemacht werden, da viele Arbeitgeber juristische Personen sind. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.