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Seit dem Erlass der Richtlinie 91/533/EWG ist ein umfangreiches System an Vorschriften für die Durchsetzung des sozialen Besitzstands in der Union angenommen worden, insbesondere im Bereich Gleichbehandlung, die zum Teil auf diese Richtlinie angewandt werden sollten, damit sichergestellt ist, dass Arbeitnehmer im Einklang mit Grundsatz Nr. 7 der europäischen Säule sozialer Rechte Zugang zu wirkungsvoller und unparteiischer Streitbeilegung, etwa einem Zivil- oder Arbeitsgericht, sowie Anspruch auf Rechtsbehelfe haben, was auch eine angemessene Entschädigung umfassen kann.
Es bestehen bereits einige Rechtsinstrumente zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung, die auch selbständige Tätigkeiten abdecken, insbesondere…
Ein angemessener Sozialversicherungsschutz für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer, der gegebenenfalls Leistungen für deren Familienangehörige…
Die wirksame Umsetzung der Grundsätze der Gleichbehandlung und der Chancengleichheit erfordert angemessenen Rechtsschutz von Arbeitnehmern vor Benachteiligungen…
Mehr als zwanzig Jahre nach Erlass der Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates muss geprüft werden, ob sie immer noch für das richtige…
Die Bemühungen der Mitgliedstaaten, den Besitzstand der Union im Asylbereich vollständig und ordnungsgemäß umzusetzen und insbesondere Vertriebenen und…
Um das Ziel der Wahrung der Ansprüche der sozialen Sicherheit für die betroffenen Personen zu erreichen, sollten die Mitgliedstaaten weiterhin die in den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.