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Informationen über Seeleute, die aus Drittländern angestellt wurden, sind inzwischen auf Unionsebene verfügbar, da die Mitgliedstaaten die in ihren nationalen Registern gespeicherten einschlägigen Informationen über erteilte Zeugnisse und Vermerke zur Verfügung stellen. Diese Informationen sollten für statistische Zwecke und zur Politikgestaltung, insbesondere für die Verbesserung der Effizienz des zentralisierten Systems für die Anerkennung von Drittländern verwendet werden. Auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Angaben sollte die Anerkennung von Drittländern, die über einen Zeitraum von mindestens acht Jahren keine Seeleute auf Schiffen, die unter der Flagge der Mitgliedstaaten fahren, zur Verfügung gestellt haben, nochmals geprüft werden. Das Verfahren der nochmaligen Prüfung sollte die Möglichkeit beinhalten, die Anerkennung der betreffenden Drittländer aufrechtzuerhalten oder zu entziehen. Darüber hinaus sollten diese durch die Mitgliedstaaten übermittelten Angaben auch für die Priorisierung der erneuten Prüfung der anerkannten Drittländer verwendet werden.
Im Hinblick auf eine weitere Effizienzsteigerung bei dem zentralisierten System für die Anerkennung von Drittländern sollte die erneute Prüfung von…
Die Richtlinie 2008/106/EG enthält auch ein zentralisiertes System für die Anerkennung der von Drittländern ausgestellten Zeugnisse für Seeleute. Die…
Eines der Ziele der gemeinsamen Verkehrspolitik im Bereich des Seeverkehrs besteht darin, die Freizügigkeit von Seeleuten innerhalb der Union zu erleichtern.…
Um das Recht aller Seeleute auf eine angemessene Beschäftigung zu gewährleisten und Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu begrenzen, sollte bei der…
Um ein hohes Niveau bei der Sicherheit auf See und der Verhütung von Meeresverschmutzung aufrechtzuerhalten und nach Möglichkeit weiter anzuheben, ist es…
Der folgende Artikel wird eingefügt: Gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Zeugnisse für Seeleute (1) Jeder Mitgliedstaat…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.