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Die Berichterstattung über die öffentliche Auftragsvergabe im Rahmen dieser Richtlinie sollte einen klaren Marktüberblick bieten, um eine wirksame Überwachung der Umsetzung zu ermöglichen. Diese Berichterstattung sollte mit einer vorläufigen Übermittlung von Informationen der Mitgliedstaaten an die Kommission bis zum 2. August 2022 beginnen, woran sich im Jahr 2026 und danach alle drei Jahre ein umfassender Bericht über die Umsetzung der Mindestziele für die Auftragsvergabe anschließt. Der Zeitrahmen sollte mit den bestehenden Berichtspflichten gemäß den Richtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU in Einklang gebracht werden. Um den Verwaltungsaufwand der öffentlichen Stellen zu verringern und einen aussagekräftigen Marktüberblick zu erhalten, sollte eine vereinfachte Berichterstattung erfolgen. Die Kommission wird Lösungen für die Registrierung und Überwachung im Rahmen der Datenbank Tenders Electronic Daily (TED) bereitstellen und für eine umfassende Berichterstattung über emissionsarme, emissionsfreie Fahrzeuge und mit alternativen Kraftstoffen betriebene Fahrzeuge im Kontext des Gemeinsamen Vokabulars für öffentliche Aufträge der Union sorgen. Spezifische Codes im Gemeinsamen Vokabular für öffentliche Aufträge werden die Registrierung und Überwachung im Rahmen der TED-Datenbank unterstützen.
bis zum 31. Dezember 2024 über den Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechnologien zur Gewährleistung einer besseren Markttransparenz gemäß Artikel…
Die Ergebnisse der Überwachungstätigkeiten gemäß Absatz 2 werden der Öffentlichkeit mithilfe geeigneter Informationsmittel zugänglich gemacht. Sie werden auch…
Bis zum 18. April 2026 und danach alle fünf Jahre legen die Mitgliedstaaten der Kommission einen Bericht über die Umsetzung dieser Richtlinie vor. Diese…
In Artikel 27 Absatz 3 wird folgender Unterabsatz angefügt: „Die in diesem Absatz festgelegte regelmäßige Unterrichtung der Öffentlichkeit gilt erst ab dem 28.…
Die Kommission führt bis spätestens zum 1. August 2024 oder, wenn Mitgliedstaaten von der in Artikel 2 Absatz 3 vorgesehenen Ausnahme Gebrauch machen, bis…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens bis zum 30. September 2020 und in der Folge alle vier Jahre auf der Grundlage der von den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.