Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates dient dem Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung ihrer Gesundheit und Sicherheit durch die Exposition gegenüber Karzinogenen und Mutagenen am Arbeitsplatz. In der Richtlinie wird durch einen Rahmen allgemeiner Grundsätze ein einheitliches Niveau des Schutzes gegen die Gefährdung durch Karzinogene und Mutagene vorgegeben, um den Mitgliedstaaten die Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung der Mindestvorschriften zu ermöglichen. Verbindliche Grenzwerte berufsbedingter Exposition, die auf der Grundlage der verfügbaren Informationen, einschließlich wissenschaftlicher und technischer Daten, der wirtschaftlichen Durchführbarkeit, einer umfassenden Beurteilung der sozioökonomischen Auswirkungen sowie der Verfügbarkeit von Protokollen und Techniken für die Expositionsmessung am Arbeitsplatz festgelegt werden, sind ein wichtiger Bestandteil der in der Richtlinie festgelegten allgemeinen Vorkehrungen zum Schutz der Arbeitnehmer. In diesem Zusammenhang ist es von grundlegender Bedeutung, dass dem Vorsorgeprinzip Rechnung getragen wird, wenn Ungewissheiten bestehen. Durch die in der vorliegenden Richtlinie festgelegten Mindestanforderungen soll der Schutz der Arbeitnehmer auf Unionsebene sichergestellt werden. Die Mitgliedstaaten können strengere verbindliche Grenzwerte berufsbedingter Exposition und andere Schutzmaßnahmen festlegen.
Die Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zielt darauf ab, Arbeitnehmer vor der Gefährdung ihrer Gesundheit und Sicherheit durch die…
Die Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates dient dem Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung ihrer Gesundheit und Sicherheit durch…
Die Grenzwerte berufsbedingter Exposition sind Teil der Risikomanagementmaßnahmen gemäß der Richtlinie 2004/37/EG. Diese Grenzwerte sollten regelmäßig nach dem…
Die Arbeitsplatzgrenzwerte sind Teil des Risikomanagements gemäß der Richtlinie 2004/37/EG. Die Einhaltung dieser Grenzwerte berührt nicht andere…
Arbeitsplatzgrenzwerte sind Teil der Risikomanagementmaßnahmen im Rahmen der Richtlinie 2004/37/EG. Die Einhaltung dieser Grenzwerte berührt nicht andere…
Da der Ausschuss für die Grenzwerte berufsbedingter Exposition in seinen Empfehlungen darauf hinweist, dass die Überwachung der Exposition anhand empfohlener…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.