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Anhang II der Richtlinie 89/656/EWG, der eine zur Orientierung dienende, nicht erschöpfende Liste persönlicher Schutzausrüstungen enthält, sollte geändert werden, um den neuen in Anhang I der genannten Richtlinie identifizierten Risikoarten Rechnung zu tragen. Anhang II sollte auch dahingehend geändert werden, dass darin Beispiele für die derzeit auf dem Markt verfügbaren persönlichen Schutzausrüstungen im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/425 aufgenommen und die in der genannten Verordnung verwendete Terminologie übernommen wird.
In Anhang I der Richtlinie 89/656/EWG findet sich eine Übersichtstabelle zur Ermittlung von Risiken im Hinblick auf die Verwendung persönlicher…
Anhang III der Richtlinie 89/656/EWG enthält eine zur Orientierung dienende, nicht erschöpfende Liste der Arbeiten bzw. der Arbeitsbereiche, für die die…
In einer späteren, am 31. Mai 2018 angenommenen „Stellungnahme zu den technischen Aktualisierungen der Anhänge der Richtlinie über persönliche…
Die Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält die Bestimmungen bezüglich des Entwurfs, der Herstellung und der Vermarktung…
Die Richtlinie 89/656/EWG enthält Mindestvorschriften für die Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitnehmer bei der Arbeit, die verwendet werden…
Anhang IV der Richtlinie 92/29/EWG sollte dahingehend geändert werden, dass die Änderung von Anhang II Berücksichtigung findet, da Anhang IV den allgemeinen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.