Erwägungsgrund 10 32017L0898RICHTLINIE (EU) 2017/898 DER KOMMISSION vom 24. Mai 2017 zur Änderung von Anhang II Anlage C der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug zwecks Festlegung spezifischer Grenzwerte für in Spielzeug verwendete chemische Stoffe in Bezug auf Bisphenol A (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang II Anlage C der Richtlinie 2009/48/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 3 32019L0514RICHTLINIE (EU) 2019/514 DER KOMMISSION vom 14. März 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liste der Verteidigungsgüter (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Anhang der Richtlinie 2009/43/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 3 32011L0090RICHTLINIE 2011/90/EU DER KOMMISSION vom 14. November 2011 zur Änderung von Anhang I Teil II der Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates mit zusätzlichen Annahmen für die Berechnung des effektiven Jahreszinses (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang I Teil II der Richtlinie 2008/48/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 3 32017L2054RICHTLINIE (EU) 2017/2054 DER KOMMISSION vom 8. November 2017 zur Änderung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liste der Verteidigungsgüter (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Anhang der Richtlinie 2009/43/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 3 32017L0433RICHTLINIE (EU) 2017/433 DER KOMMISSION vom 7. März 2017 zur Änderung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liste der Verteidigungsgüter (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Anhang der Richtlinie 2009/43/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 7 32008L0109RICHTLINIE 2008/109/EG DER KOMMISSION vom 28. November 2008 zur Änderung von Anhang IV der Richtlinie 2000/29/EG des Rates über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse
Anhang IV der Richtlinie 2000/29/EG sollte daher entsprechend geändert werden.