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Da das Ziel dieser Richtlinie, nämlich die Festlegung von Verfahren zur Sicherstellung eines gleichbleibend hohen Sicherheitsniveaus auf den Straßen des TEN-V-Netzes und des Autobahn- und Fernstraßennetzes in der gesamten Union, auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden kann und — angesichts der Tatsache, dass unionsweite Verbesserungen erforderlich sind, damit eine Konvergenz hin zu höheren Sicherheitsstandards im Bereich der Straßenverkehrsinfrastruktur erfolgt — besser auf Unionsebene zu verwirklichen ist, kann die Union im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union niedergelegten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht diese Richtlinie nicht über das zur Erreichung dieses Ziels erforderliche Maß hinaus. Aufgrund der Maßnahmen auf Unionsebene dürfte das Reisen in der Union sicherer werden, und dies sollte wiederum die Funktionsweise des Binnenmarkts verbessern und das Ziel des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts befördern.
Da das Ziel dieser Richtlinie, nämlich die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit durch Festlegung von gemeinsamen Mindestanforderungen und harmonisierten…
Da die Ziele dieser Richtlinie, nämlich die Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr durch die Festlegung von gemeinsamen Mindestanforderungen und…
Da das Ziel dieser Richtlinie, nämlich allen Straßenverkehrsteilnehmern in der Union dadurch ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten, dass der…
Da das Ziel dieser Richtlinie, nämlich die Festlegung der technischen Vorschriften, die zur Gewährleistung der Sicherheit der auf den Binnenwasserstraßen der…
Da die Ziele dieser Richtlinie, nämlich die Gewährleistung der einheitlichen Anwendung der harmonisierten Sicherheitsbestimmungen in der gesamten Gemeinschaft…
Da die Ziele dieser Verordnung, nämlich ein hohes Maß an Schutz und Hilfe für Fahrgäste in allen Mitgliedstaaten sowie einheitliche Bedingungen für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.