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Personen, die Informationen über eine Gefährdung oder Schädigung des öffentlichen Interesses im Zusammenhang mit ihren beruflichen Tätigkeiten melden, machen von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch. Das Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, das in Artikel 11 der Charta und in Artikel 10 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten verankert ist, umfasst sowohl das Recht, Informationen zu empfangen und weiterzugeben, als auch die Freiheit und die Pluralität der Medien. Dementsprechend stützt sich diese Richtlinie auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zum Recht auf freie Meinungsäußerung und auf die auf dieser Grundlage vom Europarat in seiner Empfehlung zum Schutz von Whistleblowern, die vom Ministerkomitee am 30. April 2014 angenommen wurde, entwickelten Grundsätze.
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu…
Diese Richtlinie sieht zwar Maßnahmen und Rechtsbehelfe vor, die darin bestehen können, dass die Offenlegung von Informationen verhindert wird, um…
Der Zugang zu Informationen ist ein Grundrecht. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) bestimmt, dass jede Person das Recht…
Schutz vor Repressalien als Mittel zum Schutz der Freiheit der Meinungsäußerung und der Freiheit und der Pluralität der Medien sollte Personen gewährt werden,…
Diese Richtlinie soll in keiner Weise die Freiheit der Meinungsäußerung und die Freiheit der Medien und ihre Pluralität einschränken, die in der Union und in…
Die vorliegende Richtlinie verbessert die Wahrung der Grundrechte und trägt den in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union , insbesondere in Artikel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.