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Die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, juristische Personen des privaten Sektors mit weniger als 50 Arbeitnehmern darin zu bestärken, interne Kanäle für Meldungen und Folgemaßnahmen einzurichten, indem sie unter anderem für diese Kanäle weniger strenge Anforderungen als in dieser Richtlinie vorgesehen festlegen, sofern durch diese Anforderungen die Vertraulichkeit der Meldung und ordnungsgemäße Folgemaßnahmen garantiert sind, sollte von der Richtlinie unberührt bleiben.
Nach einer geeigneten Risikobewertung, die der Art der Tätigkeiten der juristischen Personen und dem von ihnen ausgehenden Risiko — insbesondere für die Umwelt…
Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass die zuständigen Behörden nach ordnungsgemäßer Prüfung des Sachverhalts entscheiden können, dass ein gemeldeter Verstoß…
Die Mitgliedstaaten können von Arbeitgebern, die Tätigkeiten ausüben, welche im Hinblick auf Finanzdienstleistungen reguliert sind, verlangen, dass sie…
Bei juristischen Personen des Privatrechts sollte die Verpflichtung zur Einrichtung interner Meldekanäle in einem angemessenen Verhältnis zu ihrer Größe und dem…
Sehen juristische Personen des privaten Sektors keine internen Meldekanäle vor, sollte es klar sein, dass es Hinweisgebern möglich sein sollte, Meldungen extern…
Interne Meldeverfahren sollten juristische Personen des privaten Sektors in die Lage versetzen, nicht nur den Meldungen ihrer Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.