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Während die Art des Rechtsbehelfs je nach Rechtsordnung variieren kann, so sollte sie doch sicherstellen, dass der Schaden tatsächlich und wirksam ausgeglichen oder ersetzt wird, und zwar auf eine Art und Weise, die dem erlittenen Schaden angemessen und abschreckend ist. In diesem Zusammenhang von Belang sind die Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte, und zwar insbesondere der Grundsatz 7, in dem es heißt: „Bei jeder Kündigung haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht, zuvor die Gründe zu erfahren, und das Recht auf eine angemessene Kündigungsfrist. Sie haben das Recht auf Zugang zu wirkungsvoller und unparteiischer Streitbeilegung und bei einer ungerechtfertigten Kündigung Anspruch auf Rechtsbehelfe einschließlich einer angemessenen Entschädigung.“ Die auf nationaler Ebene bestehenden Rechtsbehelfe sollten keine abschreckende Wirkung auf potenzielle Hinweisgeber haben. Wenn beispielsweise alternativ zu einer Wiedereinstellung im Fall einer Kündigung auch die Möglichkeit einer Entschädigung vorgesehen wird, könnte dies dazu führen, dass insbesondere größere Organisationen in der Praxis systematisch von dieser Alternative Gebrauch machen — was auf potenzielle Hinweisgeber abschreckend wirkt.
In Grundsatz Nr. 7 der europäischen Säule sozialer Rechte ist festgelegt, dass Arbeitnehmer das Recht haben, am Beginn ihrer Beschäftigung schriftlich über ihre…
Über ein ausdrückliches rechtlich verankertes Verbot von Repressalien hinaus ist es von entscheidender Bedeutung, dass Hinweisgeber, die sich Repressalien…
Besonders wichtig für Hinweisgeber ist ein einstweiliger Rechtsschutz während laufender, mitunter langwieriger Gerichtsverfahren. Insbesondere sollten…
Arbeitnehmer, die in dieser Richtlinie vorgesehene Rechte wahrnehmen, sollten vor Kündigung oder vergleichbarer Benachteiligung — indem zum Beispiel ein auf…
Jede Partei, die einem Beschluss einer zuständigen Behörde unterliegt, sollte das Recht haben, bei einer von den beteiligten Parteien unabhängigen Stelle, die…
Die wirksame Umsetzung der Grundsätze der Gleichbehandlung und der Chancengleichheit erfordert angemessenen Rechtsschutz von Arbeitnehmern vor Benachteiligungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.