Art. 126 32013L0036Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Im Einklang mit Kapitel 1 Abschnitt IV stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass gegen Finanzholdinggesellschaften, gemischte Finanzholdinggesellschaften und…
Art. 17 Abs. 2 32002L0087RICHTLINIE 2002/87/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2002 über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats und zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG, 79/267/EWG, 92/49/EWG, 92/96/EWG, 93/6/EWG und 93/22/EWG des Rates und der Richtlinien 98/78/EG und 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass — unbeschadet ihrer strafrechtlichen Bestimmungen — gegen gemischte Finanzholdinggesellschaften oder deren verantwortliche…
Art. 49 Abs. 1 Buchst. d 32019L2034Verpflichtung zur Zusammenarbeit
Angaben zu allen erheblichen Sanktionen und außergewöhnlichen Maßnahmen, die die zuständigen Behörden gemäß den nationalen Vorschriften zur Umsetzung dieser…
§ 62 Abs. 3 WpIGGesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
Die Bundesanstalt kann einen Geschäftsleiter oder ein Mitglied des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans einer Investmentholdinggesellschaft oder einer gemischten…
Art. 18 Abs. 1 32019L2034Verwaltungssanktionen und sonstige Verwaltungsmaßnahmen
Unbeschadet der Aufsichtsbefugnisse gemäß Titel IV Kapitel 2 Abschnitt 4 der vorliegenden Richtlinie, einschließlich der Ermittlungsbefugnisse und der…