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Die Richtlinie (EU) 2017/1132 des Europäischen Parlaments und des Rates regelt die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften. Die Regelung zu grenzüberschreitenden Verschmelzungen leistet einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Funktionsweise des Binnenmarkts für Gesellschaften und ihrer Ausübung der Niederlassungsfreiheit. Die Bewertung dieser Regelung zeigt allerdings, dass sie geändert werden muss. Auch empfiehlt es sich, grenzüberschreitende Umwandlungen und Spaltungen ebenfalls zu regeln, da die Richtlinie (EU) 2017/1132 lediglich Vorschriften für inländische Spaltungen von Aktiengesellschaften enthält.
als übertragende, übernehmende oder neue Gesellschaften Kapitalgesellschaften im Sinne des Artikels 119 Nummer 1 der Richtlinie (EU) 2017/1132 des Europäischen…
die Gesellschaft ist Gegenstand von in Titel IV der Richtlinie 2014/59/EU oder in Titel V der Verordnung (EU) 2021/23 vorgesehenen Abwicklungsinstrumenten,…
gegebenenfalls Angaben zu dem Verfahren, nach dem gemäß Artikel 133 die Einzelheiten über die Beteiligung von Arbeitnehmern an der Festlegung ihrer…
Mit dieser Richtlinie wird auch die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften erleichtert. Die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten sollten…
Die Richtlinie 2011/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates enthält unter anderem Bestimmungen zur Annahme von Verschmelzungen auf der Hauptversammlung…
Zusätzlich zu den neuen Vorschriften über Umwandlungen regelt diese Richtlinie grenzüberschreitende Spaltungen, und zwar sowohl Abspaltungen als auch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.