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Die Transparenzanforderungen in Bezug auf die Hauptparameter des Rankings sind auch in der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates geregelt. Die Transparenzanforderungen nach Maßgabe der genannten Verordnung erfassen ein breites Spektrum von Online-Vermittlern, einschließlich Online-Marktplätzen, gelten jedoch nur im Verhältnis zwischen Unternehmern und Online-Vermittlern. Um eine angemessene Transparenz gegenüber den Verbrauchern zu gewährleisten, sollten deshalb gleichartige Transparenzanforderungen in die Richtlinie 2005/29/EG aufgenommen werden; von diesen Anforderungen auszunehmen sind die Anbieter von Online-Suchmaschinen, die bereits nach der genannten Verordnung verpflichtet sind, die Hauptparameter, die einzeln oder gemeinsam für die Festlegung des Rankings am wichtigsten sind, und die relative Gewichtung dieser Hauptparameter darzustellen, indem sie in ihren Online-Suchmaschinen klar und verständlich formulierte Erläuterungen bereitstellen, die leicht und öffentlich verfügbar sind.
Die Kommission sollte Leitlinien erarbeiten, die den Anbietern von Online-Vermittlungsdiensten und von Online-Suchmaschinen eine Hilfestellung bei der Anwendung…
Die Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten oder von Online-Suchmaschinen sollten nach dieser Verordnung nicht verpflichtet sein, die detaillierte…
Daher sollten in den Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU besondere Informationsanforderungen für Online-Marktplätze vorgesehen werden, um Verbraucher, die…
Die Pflicht zur Information über die Hauptparameter zur Festlegung des Rankings gilt unbeschadet der Richtlinie (EU) 2016/943 des Europäischen Parlaments und…
Um die Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten und die Anbieter von Online-Suchmaschinen bei der Einhaltung der Anforderungen dieses Artikels zu unterstützen…
Das Ranking der Waren und Dienstleistungen durch die Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten hat erheblichen Einfluss auf die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.