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Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Mehrwertsteuerbefreiung für die Lieferung von Gegenständen und Dienstleistungen an Streitkräfte eines Vertragsstaats des Nordatlantikvertrags sowie für die Einfuhr von Gegenständen durch diese vor, wenn die betreffenden Streitkräfte der gemeinsamen Verteidigungsanstrengung außerhalb ihres Staates dienen.
die Einfuhr von Gegenständen in den Mitgliedstaaten, die Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags sind, durch die Streitkräfte anderer Parteien dieses Vertrags…
Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, die in den Mitgliedstaaten, die Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags sind, an die Streitkräfte anderer…
an die in dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaates stationierten Streitkräfte der Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags, soweit sie nicht an die…
Die Richtlinie 2008/118/EG des Rates sieht eine Verbrauchsteuerbefreiung für verbrauchsteuerpflichtige Waren vor, die zur Verwendung durch die Streitkräfte der…
Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates sieht eine Sonderregelung für die Erhebung der Mehrwertsteuer für nicht in der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige vor,…
Gemäß der Richtlinie 2006/112/EG des Rates müssen die Mitgliedstaaten die Einfuhr von Gegenständen durch sowie die Lieferung von Gegenständen an und die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.