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Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Mauterhebern und EETS-Anbietern während der Vertragsverhandlungen und im Rahmen der vertraglichen Beziehungen sollte ein Vermittlungsverfahren eingerichtet werden. Die Mauterheber und die EETS-Anbieter sollten zur Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem diskriminierungsfreien Zugang zu EETS-Gebieten die nationalen Vermittlungsstellen konsultieren.
Jeder Mitgliedstaat, der über mindestens ein EETS-Gebiet verfügt, legt ein Vermittlungsverfahren fest, wonach Mauterheber oder EETS-Anbieter die jeweilige…
Jeder Mitgliedstaat, der über mindestens ein EETS-Gebiet verfügt, benennt eine Vermittlungsstelle oder richtet eine solche ein, um die Vermittlung zwischen…
Die Vermittlungsstellen sollten die Befugnis haben, zu prüfen, ob die Vertragsbedingungen, die EETS-Anbietern auferlegt werden, Diskriminierungen beinhalten.…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit sichergestellt ist, dass die Mauterheber, die für EETS-Gebiete in ihrem Hoheitsgebiet zuständig…
Mauterheber sollten EETS-Anbietern auf diskriminierungsfreie Weise Zugang zu ihrem jeweiligen EETS-Gebiet gewähren.
Mitgliedstaaten mit mindestens zwei EETS-Gebieten sollten eine Anlaufstelle für EETS-Anbieter, die auf ihrem Hoheitsgebiet ein EETS anbieten wollen, benennen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.