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Da der EETS ein marktgestützter Dienst ist, sollten EETS-Anbieter nicht verpflichtet sein, ihre Dienste in der gesamten EU anzubieten. Im Interesse der Nutzer sollten EETS-Anbieter jedoch sämtliche EETS-Gebiete innerhalb eines Mitgliedstaats, in dem sie ihre Dienste anbieten wollen, abdecken. Darüber hinaus sollte die Kommission prüfen, ob die den EETS-Anbietern gewährte Flexibilität dazu führt, dass kleine EETS-Gebiete oder EETS-Gebiete in Randlage aus EETS ausgeschlossen werden, und, wenn sie zu dem Schluss kommt, dass das der Fall ist, die nötigen Maßnahmen ergreifen.
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit sichergestellt ist, dass EETS-Anbieter, die sie registriert haben, jederzeit die Abdeckung aller…
Es besteht die Notwendigkeit, einen Rahmen für die Verfahren zur Zulassung von EETS-Anbietern für ein EETS-Gebiet zu schaffen, mit dem sowohl ein gerechter…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit sichergestellt ist, dass die Mauterheber, die für EETS-Gebiete in ihrem Hoheitsgebiet zuständig…
Um es EETS-Anbietern zu ermöglichen, auf diskriminierungsfreie Weise in einen Wettbewerb um alle Kunden in einem bestimmten EETS-Gebiet zu treten, ist es…
Mitgliedstaaten mit mindestens zwei EETS-Gebieten sollten eine Anlaufstelle für EETS-Anbieter, die auf ihrem Hoheitsgebiet ein EETS anbieten wollen, benennen,…
Die Vorgabe für ein EETS-Gebiet sollte eine ausführliche Beschreibung der geschäftlichen Rahmenbedingungen für die Tätigkeiten eines EETS-Anbieters in dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.