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Stärkere Käufer sollten vereinbarte Vertragsbedingungen nicht einseitig ändern, wie etwa bestimmte von einer Liefervereinbarung erfasste Erzeugnisse auszulisten. Dies sollte jedoch nicht für Fälle gelten, in denen die Vereinbarung zwischen einem Lieferanten und einem Käufer ausdrücklich besagt, dass der Käufer ein konkretes Element eines Geschäfts für künftige Bestellungen zu einem späteren Zeitpunkt festlegen kann. Dies könnte beispielsweise die bestellten Mengen betreffen. Eine Vereinbarung muss also nicht unbedingt zu einem bestimmten Zeitpunkt für sämtliche Aspekte des Geschäfts zwischen dem Lieferanten und dem Käufer geschlossen werden.
Die dem Verbraucher vom Unternehmer zur Verfügung zu stellenden Informationen sollten obligatorisch sein und sollten nicht geändert werden. Dennoch sollten die…
Der Käufer ändert einseitig die Bedingungen einer Liefervereinbarung für Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse in Bezug auf Häufigkeit, Methode, Ort, Zeitpunkt…
Bei der Entscheidung, ob eine bestimmte Handelspraktik als unlauter anzusehen ist, ist darauf zu achten, dass die Nutzung fairer und effizienzsteigernder…
Es sollte klargestellt werden, dass die Notwendigkeit, sicherzustellen, dass die Wirtschaftsteilnehmer über genügend Zeit für die Erstellung entsprechender…
Es sollte klargestellt werden, dass die Notwendigkeit, sicherzustellen, dass die Wirtschaftsteilnehmer über genügend Zeit für die Erstellung entsprechender…
Bei Kaufverträgen kann die Lieferung von Waren auf unterschiedliche Weise und entweder unverzüglich oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Haben die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.