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Die Kommission und die Durchsetzungsbehörden der Mitgliedstaaten sollten eng zusammenarbeiten, um einen gemeinsamen Ansatz bei der Anwendung der Vorschriften dieser Richtlinie zu gewährleisten. Insbesondere sollten die Durchsetzungsbehörden einander Amtshilfe leisten, indem sie beispielsweise Informationen austauschen und bei Untersuchungen, die eine grenzüberschreitende Dimension haben, Unterstützung bieten.
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten arbeiten untereinander und mit der Kommission zusammen, um die richtige Anwendung und Durchsetzung dieser…
Die Mitgliedstaaten arbeiten im Hinblick auf die praktische Durchführung, Anwendung und Durchsetzung dieser Richtlinie und der Richtlinie 96/71/EG eng zusammen…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Durchsetzungsbehörden miteinander und mit der Kommission wirksam zusammenarbeiten und dass sie einander bei…
Damit die Mitgliedstaaten, die Agentur und die Kommission in Bezug auf die Durchsetzung besser zusammenarbeiten, sich abstimmen und Informationen austauschen…
Um eine wirksame Durchsetzung zu erleichtern, sollte die Kommission bei der Organisation von regelmäßigen Treffen zwischen den Durchsetzungsbehörden der…
Die Aufsichtsbehörden sollten sich gegenseitig bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen und einander Amtshilfe leisten, damit eine einheitliche Anwendung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.