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Der Verbraucher könnte von der Inanspruchnahme von Abhilfen bei Vertragswidrigkeit digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen abgehalten werden, wenn ihm der Zugang zu anderem Inhalt als personenbezogenen Daten genommen wurde, den er durch die Nutzung der digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen bereitgestellt oder erstellt hat. Um sicherzustellen, dass der Verbraucher im Hinblick auf das Recht zur Beendigung des Vertrags wirksamen Schutz genießt, sollte der Unternehmer dem Verbraucher auf dessen Ersuchen diese Inhalte daher nach Beendigung des Vertrags zugänglich machen.
Werden die digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen gegen Zahlung eines Preises bereitgestellt, so sollte der Verbraucher den Vertrag nur dann beenden…
Wirkt sich eine Änderung für den Verbraucher mehr als nur geringfügig negativ auf den Zugang zu digitalen Inhalten oder digitalen Dienstleistungen oder deren…
Der Unternehmer hat den vertragsgemäßen Zustand der digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen gemäß Absatz 2 innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem…
Wurde der Vertrag beendet, sollte der Verbraucher nicht verpflichtet sein, für die Nutzung der digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen für einen…
Hat der Unternehmer die digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen nicht gemäß Artikel 5 bereitgestellt, so fordert der Verbraucher den Unternehmer auf,…
Stellt der Verbraucher dem Unternehmer personenbezogene Daten bereit, so sollte der Unternehmer die Verpflichtungen der Verordnung (EU) 2016/679 einhalten.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.