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Diese Richtlinie sollte die Freiheit der Mitgliedstaaten nicht einschränken, andere als die in dieser Richtlinie vorgesehenen Folgen der Vertragsbeendigung zu regeln, beispielsweise die Folgen der Wertminderung der Waren oder die Folgen ihrer Zerstörung oder ihres Verlusts. Die Mitgliedstaaten sollten außerdem die Modalitäten der Erstattung des Preises an den Verbraucher regeln dürfen, etwa die Modalitäten bezüglich der für eine solche Erstattung verwendeten Mittel oder der aufgrund der Erstattung möglicherweise anfallenden Kosten und Gebühren. Die Mitgliedstaaten sollten beispielsweise auch die Freiheit haben, bestimmte Fristen für die Erstattung des Preises oder die Rückgabe der Ware vorzusehen.
Diese Richtlinie sollte nationales Recht unberührt lassen, soweit die betreffenden Angelegenheiten nicht durch diese Richtlinie geregelt sind, insbesondere die…
Den Mitgliedstaaten sollte es auch nach wie vor freistehen, beispielsweise die Rechte von Parteien auf Zurückhaltung der Erfüllung ihrer Verpflichtungen oder…
Für den Fall, dass ein Verbraucher einen Vertrag wegen Vertragswidrigkeit einer Ware beendet, sollte diese Richtlinie nur Vorschriften über die Hauptwirkungen…
Diese Richtlinie sollte nicht die Bedingungen regeln, unter denen der in dieser Richtlinie vorgesehene Haftungszeitraum oder eine Verjährungsfrist gehemmt oder…
Den Mitgliedstaaten sollte es weiterhin freistehen, die nationalen Verjährungsfristen zu regeln. Allerdings sollten solche Verjährungsfristen die Verbraucher…
Diese Richtlinie sollte nicht die Freiheit der Mitgliedstaaten berühren, den Verbrauchern die Wahl einer spezifischen Abhilfe zu überlassen, wenn die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.