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Es ist angebracht, dass die Kommission die Anwendung dieser Richtlinie fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten überprüft, einschließlich insbesondere der Bestimmungen, die Abhilfen und die Beweislast — auch hinsichtlich gebrauchter Waren und Waren, die bei öffentlichen Versteigerungen verkauft werden — sowie die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie des Herstellers betreffen. Die Kommission sollte auch bewerten, ob die Anwendung dieser Richtlinie und der Richtlinie (EU) 2019/770 einen einheitlichen und kohärenten Rahmen für die Bereitstellung von digitalen Inhalten oder digitalen Dienstleistungen und Waren mit digitalen Elementen gewährleistet.
Die Kommission überprüft spätestens am 12. Juni 2024 die Anwendung dieser Richtlinie, einschließlich der Bestimmungen über Abhilfen und Beweislast — auch…
Spätestens drei Jahre nach dem ersten Fall der Anwendung dieser Verordnung oder spätestens fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten, je nachdem, welches der frühere…
Die Kommission überprüft die Anwendung dieser Richtlinie spätestens am 12. Juni 2024 und legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen…
Vier Jahre nach der endgültigen Umsetzungsfrist für diese Richtlinie sollte die Kommission die Anwendung und den Umfang dieser Richtlinie unter Berücksichtigung…
Die Kommission überprüft diese Verordnung unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts und übermittelt dem Ökodesign-Konsultationsforum die Ergebnisse…
Innerhalb von drei Jahren nach Ablauf der Frist für die Umsetzung dieser Richtlinie durch die Mitgliedstaaten sollte die Kommission das Berichterstattungssystem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.