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Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass Zweck, Reichweite und erfasste Nutzungen jeder Lizenz, die im Wege des kollektiven Lizenzvergabeverfahrens mit erweiterter Wirkung vergeben wurde, immer sorgfältig und klar gesetzlich bestimmt werden oder aber, sofern das zugrunde liegende Gesetz allgemeiner Natur ist, mit Rahmenvereinbarungen, die das allgemeine Gesetz umsetzen, oder aber in den vergebenen Einzel-Lizenzen. Die Fähigkeit zur Ausübung einer Lizenz im Rahmen eines solchen Verfahrens sollte zudem auf Verwertungsgesellschaften beschränkt sein, die den nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU unterliegen.
Verfahren für die kollektive Lizenzvergabe mit erweiterter Wirkung ermöglichen es einer Verwertungsgesellschaft, Lizenzen als Instanz für die kollektive…
Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass — sofern es die Nutzung in ihrem Hoheitsgebiet betrifft und vorbehaltlich der in diesem Artikel genannten…
Da im digitalen Zeitalter die Fähigkeit, flexible Lizensierungsmodelle anzubieten, immer wichtiger wird und immer häufiger von solchen Modellen Gebrauch gemacht…
Der mit dieser Richtlinie vorgegebene Rechtsrahmen sollte den Mitgliedstaaten einen Handlungsspielraum einräumen, entsprechend ihrer Rechtstradition, ihrer…
Es ist wichtig, dass kollektive Lizenzvergabeverfahren mit erweiterter Wirkung nur in genau bestimmten Bereichen der Nutzung Anwendung finden, in denen die…
Die Mitgliedstaaten sollten dafür Sorge tragen, dass geeignete diskriminierungsfreie Bestimmungen für den Schutz der berechtigten Interessen derjenigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.