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Urheber und ausübende Künstler benötigen Informationen, um den wirtschaftlichen Wert ihrer nach Unionsrecht harmonisierten Rechte bewerten zu können. Das ist vor allem dann der Fall, wenn natürlichen Personen die Lizenzvergabe oder Rechteübertragung für Verwertungszwecke vergütet wird. Dieser Schutz wird nicht benötigt, wenn die Verwertung eingestellt wurde oder wenn der Urheber oder der ausübende Künstler sein Werk gemeinfrei und unentgeltlich zur Verfügung gestellt hat.
Urheber und ausübende Künstler haben in der Regel die schwächere Verhandlungsposition bei der Lizenzvergabe oder der Übertragung ihrer Rechte für die…
Da Urheber und ausübende Künstler in der Regel die schwächere Verhandlungsposition bei der Lizenzvergabe oder der Übertragung ihrer Rechte haben, benötigen sie…
Betreiber von Weiterverbreitungsdiensten bieten normalerweise eine Vielzahl an Programmen an, die eine Vielzahl von Werken und sonstigen Schutzgegenständen…
Damit den Urhebern und ausübenden Künstlern die Informationen bezüglich der Verwertung auch ordnungsgemäß zur Verfügung gestellt werden, wenn Unterlizenzen an…
Es wird eine Regelung benötigt, durch die ein unverzichtbares Recht auf angemessene Vergütung für die Urheber und ausübenden Künstler gewährleistet wird, denen…
Bestimmte Verträge über die Verwertung von unionsweit harmonisierten Rechten haben eine lange Laufzeit und bieten den Urhebern und ausübenden Künstlern nur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.