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In dieser Richtlinie sind Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr als Ferndienstleistungen definiert, die über Webseiten und auf Mobilgeräten angebotenen Dienstleistungen, elektronisch und auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden. Für die Zwecke dieser Begriffsbestimmung bezeichnet „Ferndienstleistung“, dass die Dienstleistung erbracht wird, ohne dass die Parteien gleichzeitig anwesend sind; „elektronisch erbracht“ besagt, dass die Dienstleistung mittels Geräten für die elektronische Verarbeitung (einschließlich digitaler Kompression) und Speicherung von Daten am Ausgangspunkt gesendet und am Endpunkt empfangen wird und vollständig über Draht, über Funk, auf optischem oder anderem elektromagnetischem Wege gesendet, weitergeleitet und empfangen wird; „auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers“ bedeutet, dass die Dienstleistung auf individuelle Aufforderung hin erbracht wird. Da Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr immer wichtiger werden und hochtechnologisch sind, müssen für ihre Barrierefreiheit harmonisierte Anforderungen gelten.
„Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ Ferndienstleistungen, die über Websites und auf Mobilgeräten angebotenen Dienstleistungen, elektronisch…
„Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes, die über Webseiten und über…
„elektronisch erbrachte Dienstleistung“ eine Dienstleistung, die mittels Geräten für die elektronische Verarbeitung (einschließlich digitaler Kompression) und…
„elektronisch erbrachte Dienstleistungen“ Dienstleistungen, die über das Internet oder ein elektronisches Netz erbracht werden, deren Erbringung aufgrund ihres…
Die für Kommunikationszwecke genutzten Dienste und die technischen Mittel zu ihrer Bereitstellung haben sich erheblich weiterentwickelt. Die Endnutzer ersetzen…
Eine große Bandbreite von Beziehungen zwischen Unternehmen und Verbrauchern wird online durch Betreiber mehrseitiger Dienste vermittelt, welche im Wesentlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.