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Für die Konformitätsbewertung von Produkten sollte diese Richtlinie das in Anhang II des Beschlusses Nr. 768/2008/EG beschriebene Verfahren „Interne Fertigungskontrolle (Modul A)“ nutzen, weil die Wirtschaftsakteure und die zuständigen Behörden damit ohne übermäßigen Aufwand nachweisen bzw. sicherstellen können, dass die auf dem Markt bereitgestellten Produkte die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.
falls die Beteiligung eines Dritten vorgeschrieben ist, die Notwendigkeit von Auswahlmöglichkeiten für den Hersteller zwischen Qualitätssicherungs- und…
für Gerätegruppe II, Gerätekategorie 3 ist die interne Fertigungskontrolle gemäß Anhang VIII anzuwenden;
Wird Modul C des Anhangs II des Beschlusses Nr. 768/2008/EG für die Bewertung der Konformität mit den Anforderungen dieser Verordnung für Abgasemissionen…
Wird Modul C des Anhangs II des Beschlusses Nr. 768/2008/EG in Bezug auf die Bewertung der Konformität mit den Anforderungen dieser Richtlinie für…
1. Interne Fertigungskontrolle Bei der internen Fertigungskontrolle handelt es sich um das Konformitätsbewertungsverfahren, mit dem der Hersteller die in den…
Die Hersteller können wählen, ob sie zur Konformitätsbewertung gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 2009/125/EG das in Anhang IV der Richtlinie beschriebene…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.