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Diese Richtlinie fördert kreislauforientierte Ansätze, die nachhaltige und nichttoxische wiederverwendbare Artikel und Wiederverwendungssysteme gegenüber Einwegartikeln bevorzugen, wobei in erster Linie auf die Verringerung des Abfallaufkommens abgezielt wird. Diese Art der Abfallvermeidung steht in der Abfallhierarchie im Sinne der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates an oberster Stelle. Die vorliegende Richtlinie wird dazu beitragen, das Ziel Nr. 12 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung zu erreichen, das darin besteht, für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster zu sorgen, was Teil des Ziels der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung ist, die am 25. September 2015 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde. Durch die möglichst lange Erhaltung des Wertes von Artikeln und Materialien und die Erzeugung von weniger Abfall kann die Wirtschaft der Union wettbewerbsfähiger und widerstandsfähiger werden, während zugleich der Druck auf wertvolle Ressourcen und die Umwelt abnimmt.
Die in der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Zielvorgaben für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling…
Die Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates trägt dazu bei, die Union dem Ziel einer „Recycling-Gesellschaft“ näher zu bringen, indem…
Im Hinblick auf die Unterstützung des Übergangs der Union zu einer Kreislaufwirtschaft und die Erfüllung der Anforderungen der Richtlinie 2008/98/EG des…
Bei der Aufstellung von Förderregelungen für erneuerbare Energiequellen berücksichtigen die Mitgliedstaaten das Angebot an nachhaltiger Biomasse und tragen den…
Die Abfallbewirtschaftung in der Union sollte verbessert und zu einer nachhaltigen Materialwirtschaft umgestaltet werden mit dem Ziel, die Umwelt zu schützen,…
Die Zielvorgaben der Richtlinie 1999/31/EG des Rates für die Einschränkung der Deponieablagerung sollten gestärkt werden, um die Bemühungen der Union zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.