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Ziel dieser Richtlinie ist der Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit. Wie der Gerichtshof wiederholt ausgeführt hat, wäre es mit der verbindlichen Rechtswirkung, die einer Richtlinie in Artikel 288 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zugewiesen wird, unvereinbar, grundsätzlich auszuschließen, dass eine von einer Richtlinie auferlegte Verpflichtung von den betroffenen Personen geltend gemacht werden kann. Diese Überlegung gilt ganz besonders für eine Richtlinie, die die Vermeidung und Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Meeresumwelt zum Ziel hat.
Ziel dieser Richtlinie ist unter anderem der Schutz der menschlichen Gesundheit. Wie der Gerichtshof wiederholt ausgeführt hat, wäre es mit der verbindlichen…
Das Ziel dieser Verordnung besteht unter anderem im Schutz der Umwelt sowie der Gesundheit von Mensch und Tier. Wie der Gerichtshof wiederholt ausgeführt hat,…
Ziel dieser Richtlinie ist es, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt, insbesondere die Meeresumwelt, und die menschliche Gesundheit zu…
Da die Ziele dieser Richtlinie — nämlich die Auswirkungen von bestimmten Einwegkunststoffartikeln, Artikeln aus oxo-abbaubarem Kunststoff und Fanggeräten, die…
Die Ziele dieser Richtlinie sind es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser für den menschlichen…
Da die Ziele dieser Richtlinie, nämlich der Schutz und die Erhaltung der Meeresumwelt, die Verhinderung einer Verschlechterung ihres Zustands und — wo…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.