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Die Mitgliedschaft in einer Bürgerenergiegemeinschaft sollte zwar allen Arten von Rechtspersonen offenstehen. Aber die Entscheidungsbefugnisse in einer Bürgerenergiegemeinschaft sollten auf diejenigen Mitglieder oder Anteilseigner beschränkt sein, die nicht in großem Umfang kommerziellen Tätigkeiten nachgehen und für die die Energiewirtschaft nicht der primäre Bereich der Geschäftstätigkeit ist. Bürgerenergiegemeinschaften im Sinne der Richtlinie sind als Kategorie der Zusammenarbeit von Bürgern oder ortsansässigen Akteuren definiert, die Anerkennung und Schutz nach dem Unionsrecht genießen sollten. Die Bestimmungen zur Bürgerenergiegemeinschaft stehen der Existenz anderer Bürgerinitiativen, etwa auf der Grundlage privatrechtlicher Vereinbarungen, nicht entgegen. Daher sollte es den Mitgliedstaaten möglich sein, jede beliebige Rechtsform für Bürgerenergiegemeinschaften — etwa einen Verein, eine Genossenschaft, eine Partnerschaft, eine Organisation ohne Erwerbszweck oder ein kleines oder mittleres Unternehmen — zu wählen, solange die jeweilige Gemeinschaft im eigenen Namen handelt und Rechte ausüben und Pflichten unterworfen werden kann.
die Teilnahme an einer Bürgerenergiegemeinschaft offen und freiwillig ist;
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass aktive Kunden das Recht haben, erneuerbare Energie auf der Grundlage privater Vereinbarungen oder über eine…
Bürgerenergiegemeinschaften stellen aufgrund ihrer Mitgliederstruktur, ihrer Lenkungsanforderungen und ihrer Zweckbestimmung eine neue Art von Rechtsperson dar.…
Dank der Technologien zur dezentralen Energieerzeugung und der Stärkung der Verbraucher ist Bürgerenergie zu einem wirksamen und kosteneffizienten Instrument…
Die Besonderheiten der lokalen Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften hinsichtlich Größe, Eigentümerstruktur und Zahl der Projekte können dazu führen, dass sie mit…
Diese Richtlinie ermöglicht es den Mitgliedstaaten Bürgerenergiegemeinschaften zu gestatten, Verteilernetzbetreiber — entweder nach der allgemeinen Regelung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.