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Im Lichte wissenschaftlicher Daten ist es ferner erforderlich, bei allen Karzinogenen und Mutagenen andere Resorptionswege als die Aufnahme über die Atmung zu berücksichtigen, einschließlich der Möglichkeit der Aufnahme über die Haut und in solchen Fällen für bestimmte Stoffe einen Hinweis „Haut“ zuzuweisen, um das größtmögliche Maß an Sicherheit zu gewährleisten. Die durch die vorliegende Richtlinie vorgenommenen Änderungen des Anhangs III der Richtlinie 2004/37/EG sind ein weiterer Schritt in einem längerfristigen Prozess, der zur Aktualisierung jener Richtlinie eingeleitet wurde.
Bei der Risikobewertung sind alle sonstigen Expositionswege, z. B. Aufnahme in und/oder über die Haut, zu berücksichtigen.
Es ist erforderlich, bei allen Karzinogenen und Mutagenen andere Resorptionswege, einschließlich der Möglichkeit einer Aufnahme durch die Haut, zu…
Um das größtmögliche Maß an Sicherheit vor einigen Karzinogenen und Mutagenen zu gewährleisten, so ist es erforderlich, andere Aufnahmewege einschließlich der…
Die durch die vorliegende Richtlinie vorgenommenen Änderungen der Anhänge I und III der Richtlinie 2004/37/EG stellen einen weiteren Schritt in einem…
Die Änderungen des Anhangs III der Richtlinie 2004/37/EG, die mit dieser Richtlinie vorgenommen werden, ist ein erster Schritt in einem längerfristigen Prozess…
Ebenso sollte die Beschränkung sich nicht nur auf Stoffe erstrecken, die derzeit mit den maßgeblichen Bedingungen in Anhang II oder IV der Verordnung (EG) Nr.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.