Erwägungsgrund 30 32019L0130RICHTLINIE (EU) 2019/130 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Januar 2019 zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2004/37/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 29 32022L0431RICHTLINIE(EU) 2022/431 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2022 zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit
Die Richtlinie 2004/37/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 37 32017L2398RICHTLINIE (EU) 2017/2398 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2017 zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2004/37/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 9 32014L0046RICHTLINIE 2014/46/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 3. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 1999/37/EG des Rates über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge
Die Richtlinie 1999/37/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 39 32008L0101RICHTLINIE 2008/101/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. November 2008 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Einbeziehung des Luftverkehrs in das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2003/87/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 20 32004L0101RICHTLINIE 2004/101/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. Oktober 2004 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft im Sinne der projektbezogenen Mechanismen des Kyoto-Protokolls (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2003/87/EG sollte daher entsprechend geändert werden —