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Der Verwaltungsaufwand und die Pflicht zum Dokumentationsmanagement für die Kraftfahrer sollten angemessen sein. Bestimmte Dokumente sollten also im Fahrzeug zur Überprüfung bei Straßenkontrollen bereitliegen, andere Dokumente sollten hingegen von den Unternehmen und erforderlichenfalls von den zuständigen Behörden des Niederlassungsmitgliedstaats des Unternehmens, über die mit der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete öffentliche Schnittstelle des Binnenmarktinformationssystems (im Folgenden „IMI“) bereitgestellt werden. Die zuständigen Behörden sollten den Rahmen der Amtshilfe zwischen den Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 2014/67/EU nutzen.
Abweichend von Artikel 9 Absätze 1 und 2 der Richtlinie 2014/67/EU dürfen die Mitgliedstaaten nur die folgenden Verwaltungsanforderungen und Kontrollmaßnahmen…
Um einen raschen und sicheren grenzüberschreitenden Informationsaustausch zu gewährleisten und die Amtshilfe zu erleichtern, sollte diese Verordnung einen…
Die Kommission sollte ein oder mehrere neue Module für das IMI entwickeln, um die Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern und zu verbessern,…
Die vorliegende Verordnung sollte auch die Überprüfung der von den Nutzern elektronisch vorgelegten Nachweise ermöglichen, wenn die ausstellende zuständige…
Der Austausch von Daten und Informationen im Zusammenhang mit EU-Typgenehmigungen muss verbessert werden, damit diese Verordnung wirksam und rasch angewandt…
Der Informationsaustausch über das IMI ergibt sich aus der den Mitgliedstaaten auferlegten rechtlichen Verpflichtung zur Amtshilfe. Um ein einwandfreies…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.