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Mit dieser Richtlinie soll zum Funktionieren des Binnenmarkts und zur Verwirklichung eines hohen Verbraucherschutzniveaus beigetragen werden, indem qualifizierte Einrichtungen, die die Kollektivinteressen der Verbraucher repräsentieren, in die Lage versetzt werden, Verbandsklagen auf Unterlassungsentscheidungen und Abhilfeentscheidungen gegen Unternehmer, die gegen das Unionsrecht verstoßen, anzustrengen. Diesen qualifizierten Einrichtungen sollte es möglich sein, die Beendigung oder das Verbot eines solchen Verstoßes zu verlangen und Abhilfe, beispielsweise, soweit angemessen und im Unionsrecht oder in den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen, in Form einer Entschädigung, Reparatur oder Preisminderung zu erwirken.
Diese Richtlinie enthält Vorschriften zur Sicherstellung des Bestehens eines Verfahrens für Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher in…
Mit dieser Richtlinie soll daher sichergestellt werden, dass den Verbrauchern in allen Mitgliedstaaten mindestens ein wirksames und effizientes…
Diese Richtlinie sollte ein Verfahren vorsehen, das die Vorschriften über die materiellen Rechte der Verbraucher auf vertragliche und außervertragliche…
Die Mitgliedstaaten sollten Vorschriften für die Koordinierung von Verbandsklagen, Einzelklagen von Verbrauchern und sonstigen Klagen zum Schutz der…
Insbesondere Verbraucherorganisationen sollten aktiv dazu beitragen, dass die einschlägigen Bestimmungen des Unionsrechts eingehalten werden. Sie sollten alle…
Da die Ziele dieser Richtlinie, nämlich das Bestehen eines Verbandsklageverfahrens zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher in allen Mitgliedstaaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.