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Um sicherzustellen, dass sich die mit der Richtlinie (EU) 2015/1787 eingeführten Elemente eines risikobasierten Ansatzes nicht auf Überwachungsaspekte beschränken, um Zeit und Ressourcen auf relevante Risiken und kostenwirksame Maßnahmen am Ursprung zu konzentrieren und um Analysen und Anstrengungen für nicht relevante Fragen zu vermeiden, sollte ein vollständiger risikobasierter Ansatz für die Sicherheit in der Wasserversorgung, der sich auf die gesamte Versorgungskette vom Einzugsgebiet über die Entnahme, Aufbereitung, Speicherung und Verteilung bis zur Stelle der Einhaltung erstreckt, eingeführt werden. Dieser Ansatz sollte sich auf die im Rahmen der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewonnenen Erkenntnisse und umgesetzten Maßnahmen stützen und sollte die Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserressourcen effektiver berücksichtigen. Dieser risikobasierte Ansatz sollte drei Komponenten umfassen. Erstens eine Bewertung der Gefährdungen im Zusammenhang mit den Einzugsgebieten von Entnahmestellen („Risikobewertung und Risikomanagement der Einzugsgebiete von Entnahmestellen Wasser von für den menschlichen Gebrauch“) im Einklang mit den WHO-Leitlinien und dem WHO-Handbuch für den Wassersicherheitsplan. Zweitens die Möglichkeit für den Wasserversorger, die Überwachung auf die Hauptrisiken abzustimmen und die nötigen Maßnahmen zum Management der in der Versorgungskette bei der Entnahme, Aufbereitung, Speicherung und Verteilung von Wasser ermittelten Risiken zu treffen („Risikobewertung und Risikomanagement des Versorgungssystems“). Drittens eine Bewertung der potenziellen Risiken von Hausinstallationen, wie Legionella oder Blei („Risikobewertung von Hausinstallationen“), wobei ein besonderer Schwerpunkt auf prioritäre Örtlichkeiten gelegt werden sollte. Diese Bewertungen sollten regelmäßig überprüft werden, unter anderem als Reaktion auf Bedrohungen aufgrund von klimabedingten Wetterextremen, bekannte Änderungen der menschlichen Tätigkeit im Entnahmegebiet oder ressourcenbezogene Vorfälle. Der risikobasierte Ansatz sollte einen kontinuierlichen Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden und den Wasserversorgern gewährleisten.
Präventive Sicherheitsplanung und risikobasierte Elemente wurden in der Richtlinie 98/83/EG nur in begrenztem Maße berücksichtigt. Die ersten Elemente eines…
Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass für die Versorgung, Aufbereitung und Verteilung von Wasser für den menschlichen Gebrauch ein risikobasierter Ansatz…
Der risikobasierte Ansatz sollte von allen Wasserversorger angewendet werden, einschließlich kleiner Wasserversorger, da die Bewertung der Richtlinie 98/83/EG…
Festlegung und Durchführung von Maßnahmen zur Risikobeherrschung im Versorgungssystem, zusätzlich zu den gemäß Artikel 8 Absatz 4 der vorliegenden Richtlinie…
Das Risikomanagement sollte eine proaktive Identifizierung und ein proaktives Management von Risiken umfassen und mit dem Ansatz verknüpft sein, aufbereitetes…
Die Risikobewertung und das Risikomanagement der Einzugsgebiete von Entnahmestellen sollten einem ganzheitlichen Ansatz folgen und darauf ausgerichtet sein, den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.