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Hinsichtlich verbrauchsteuerpflichtiger Waren, die für den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken zwischen Mitgliedstaaten verwendet werden, sollte es den betreffenden Mitgliedstaaten erlaubt sein, Maßnahmen zu erlassen, die von den normalen Vorschriften und Verfahren für vom Gebiet eines Mitgliedstaats in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats beförderte verbrauchsteuerpflichtige Waren abweichen, um den Verwaltungsaufwand zu verringern.
Mitgliedstaaten, die eine Übereinkunft über die Verantwortung für den Bau oder die Instandhaltung einer Grenzbrücke geschlossen haben, können von den…
Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, für Beförderungen verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung, die ausschließlich in ihrem Gebiet…
Um der Vereinfachung willen sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, auf der Grundlage bilateraler oder multilateraler Vereinbarungen eine besondere…
Werden verbrauchsteuerpflichtige Waren häufig und regelmäßig unter den in Absatz 1 genannten Voraussetzungen befördert, so können die betreffenden…
Mit der Änderung, der Erweiterung und dem Betrieb des EDV-gestützten Systems sollte neben der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter…
Um Interessenkonflikte zwischen Mitgliedstaaten und Doppelbesteuerung zu vermeiden, wenn bereits im Gebiet eines Mitgliedstaats in den steuerrechtlich freien…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.