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Um das reibungslose Funktionieren und die Überwachung der Steuerbefreiung sowie die zeitgerechte Übermittlung von Informationen sicherzustellen, sollten die Mitteilungspflichten für Steuerpflichtige, die in einem Mitgliedstaat, in dem sie nicht ansässig sind, eine Steuerbefreiung in Anspruch nehmen, klar festgelegt werden. Dadurch sollten Steuerpflichtige, die die Vorschriften befolgen, von derartigen Pflichten und von der Registrierungspflicht in anderen Mitgliedstaaten als dem Mitgliedstaat der Ansässigkeit befreit werden können. Die Mitgliedstaaten sollten jedoch verlangen können, dass in dem Fall, dass nicht ansässige Steuerpflichtige den speziell für sie geltenden Mitteilungspflichten nicht nachkommen, die in den jeweiligen nationalen Mehrwertsteuergesetzen festgelegten allgemeinen Mehrwertsteuerregistrierungs- und Mitteilungspflichten nachkommen müssen.
Ein Steuerpflichtiger, der die Steuerbefreiung im Mitgliedstaat der Ansässigkeit und in einem Mitgliedstaat, in dem er nicht ansässig ist, in Anspruch nimmt,…
Damit eine wirksame Kontrolle der Anwendung der Steuerbefreiung ermöglicht wird und der Zugang der Mitgliedstaaten zu den erforderlichen Informationen…
Findet eine Steuerbefreiung Anwendung, so sollten Kleinunternehmen, die die Steuerbefreiung im Mitgliedstaat der Ansässigkeit in Anspruch nehmen, innerhalb…
Aus Kontrollgründen empfiehlt es sich vorzuschreiben, dass nicht ansässige Steuerpflichtige in den Mitgliedstaaten der Identifizierung Mehrwertsteuererklärungen…
Um die Erhebung der Mehrwertsteuer zu erleichtern und um sicherzustellen, dass in Bezug auf die im Rahmen der Sonderregelungen erbrachten Dienstleistungen der…
Einige Steuerpflichtige unterliegen spezifischen Verpflichtungen, die namentlich in Bezug auf die Rechnungsstellung dann von denen im Mitgliedstaat, in dem sie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.