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Die Mitgliedstaaten sollten Steuerpflichtigen das Recht einräumen können, zwischen der allgemeinen Mehrwertsteuerregelung und der Sonderregelung für Kleinunternehmen zu wählen. Wenn ein Steuerpflichtiger dieses Recht ausübt, sollte es den Mitgliedstaaten überlassen werden, die detaillierten Vorschriften und Bedingungen für die Ausübung dieses Rechts festzulegen.
Steuerpflichtige, die für die Steuerbefreiung in Betracht kommen, können sich entweder für die normale Mehrwertsteuerregelung oder für die Anwendung der in…
Geht der Steuerpflichtige von der normalen Mehrwertsteuerregelung auf eine Sonderregelung über oder umgekehrt, können die Mitgliedstaaten die erforderlichen…
Jeder Pauschallandwirt hat nach den von den einzelnen Mitgliedstaaten festgelegten Einzelheiten und Voraussetzungen das Recht, sich für die Anwendung der…
Gemäß der Sonderregelung für Kleinunternehmen können derzeit nur Unternehmen, die in dem Mitgliedstaat ansässig sind, in dem die Mehrwertsteuer geschuldet wird,…
Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates erlaubt den Mitgliedstaaten, ihre Sonderregelungen für Kleinunternehmen gemäß gemeinsamen Bestimmungen und im Hinblick auf…
Die Mitgliedstaaten sollten in die Lage versetzt werden, in bestimmten Fällen den Erwerber von Gegenständen oder den Dienstleistungsempfänger als…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.