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Es ist vorgesehen, dass das Verzeichnis der in einem Anhang dieser Richtlinie dargelegten Berufe geändert werden könnte — insbesondere im Anschluss an diesbezügliche Bewertungen durch die Kommission, die sich u. a. auf die Auskünfte der Mitgliedstaaten über den Bedarf auf ihren Arbeitsmärkten zur Anerkennung der Berufserfahrung gemäß dieser Richtlinie in anderen Tätigkeitsbereichen stützt. Die Kommission sollte solche Bewertungen alle zwei Jahre vornehmen.
Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis spätestens 18. November 2026, und anschließend alle zwei Jahre, einen Bericht über ihre…
Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte nach Artikel 57c zur Anpassung der Verzeichnisse der Tätigkeiten in Anhang IV zu erlassen, für die die…
Die Mitgliedstaaten prüfen in regelmäßigen Abständen die in Artikel 14 Absatz 2 genannten beruflichen Tätigkeiten, um unter Berücksichtigung der sozialen…
Alle anerkannten Organisationen werden von der Kommission gemeinsam mit dem Mitgliedstaat oder den Mitgliedstaaten, der oder die ihnen die Ermächtigung nach…
Die Beihilfenkontrolle erfordert äußerst komplexe sachliche, rechtliche und wirtschaftliche Erwägungen verschiedener Ausprägung in einem sich ständig…
Bis zum 1. August 2024 und danach alle fünf Jahre bewertet die Kommission die Leistung der Behörde im Verhältnis zu ihren Zielen, ihrem Auftrag und ihren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.